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Betriebsanweisung |
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Mitgängerflurförderzeug EJC mit
Seitenschubgerät |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das sichere Bestücken des
Schwerlastregals in der Weißen Ware mit dem Mitgängerflurförderzeug
(Elektro-Ameise) unter Nutzung des Seitenschubgerätes. (gilt
ausschließlich in Verbindung mit Jungheinrich EJC 10/110 und EJC
12/112) |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Verletzungen, insbesondere der
Füße, durch Anfahren von Personen ·
Bei unsachgemäßen Gebrauch
Quetschungen der Hand und Finger ·
Schwere Quetschungen durch umkippendes
Flurförderzeug. ·
Quetschgefahr zwischen
Flurförderfahrzeug und festen Teilen der Umgebung ·
Quetschgefahr zwischen hydraulisch
gesteuerten und festen Bauteilen am Fahrzeug und bei nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch. ·
Prellungen und Brüche durch
Herabfallen von Lasten. ·
Beschädigungen von
Gegenständen. |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein ·
Das
selbständige Bedienen des Seitenschubgerätes darf nur durch
geschultes und unterwiesenes Personal erfolgen ·
Das
Gerät ist nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der
Betriebsanleitung des Herstellers zu bedienen ·
Das
Mitgängerflurförderzeug mit dem
Seitenschubgerät darf nur von Mitarbeitern bedient werden, die
hierfür von der Geschäftsführung einen schriftlichen
Fahrauftrag erhalten haben. ·
Das
Seitenschubgerät ist nur in Verbindung mit dem EJC 10/110 und EJC 12/112
der Firma Jungheinrich unter Beachtung der entsprechenden Betriebsanleitungen
zulässig. ·
Die Standsicherheit der Regale muss
jederzeit gewährleistet sein u. regelmäßig
überprüft werden. ·
Die Regalböden müssen mit
einer Aushebelsicherung gesichert sein ·
Das Regal muss mit der zulässigen
Flächenlast gekennzeichnet sein. ·
Weißware darf nur auf Paletten in
einwandfreiem Zustand transportiert und ins Regal gestellt werden. Vor jedem Einsatz: ·
Kontrolle des Flurförderzeugs auf
erkennbare Sicherheitsmängel bei Bremsen, Lenkung, Auffahrschutztaster, Leckagen
in Hydraulik, Hubkettenspannung, Durchgriffschutz am Hubmast, Gabelzinken auf
Beschädigungen, Rollen /Bereifung und Warneinrichtungen ·
Kontrolle des Seitenschubgerätes
auf erkennbare Sicherheitsmängel: Verbindungsteile, Sicherungselemente,
Befestigungselemente, Seitenrollen. ·
Das Seitenschubgerät muss immer
ordnungsgemäß komplett auf das Mitgängerflurförderzeug
montiert werden. (siehe Betriebsanleitung) ·
Überprüfung der Verriegelung
und Seitenführung des Seitenschubgerätes ·
Im Fallschatten darf sich keine Dritte
Person aufhalten, ggf. muss Bereich abgesperrt
werden. Die
Absperrung kann z. B. mittels rot-weißen Markierungsbands, Pylone oder
durch Mitarbeiter erfolgen. |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Beim Betrieb: ·
Jede Mitnahme und Auf- und
Abwärtsbefördern von Personen ist
verboten. ·
Zur Verfügung gestellte
Sicherheitsschuhe müssen benutzt werden. ·
Das Bestücken der Regale muss
immer durch 2 Personen erfolgen. - Eine
Person bedient die Schubstange des Seitenschubgerätes zum Einbringen der
Ware und sichert oder entsichert die Verriegelung. - Die Zweite Person bedient das Mitgängerflurförderzeug und darf die Deichsel
nicht verlassen, nach erreichter Hubhöhe ist das Gerät
abzuschalten. - Beide Personen müssen sich
unbedingt abstimmen. ·
Möglichst mit dem Mitgängerflurförderzeug nicht rückwärts gehen. ·
Nur für Flurförderzeuge
freigegebene Verkehrswege befahren. ·
Verwendung nur auf ebenen und
waagerechten Fußböden (Kippgefahr). ·
Das Mitgängerflurförderzeug
ist mit montiertem Seitenschubgerät und aufgenommener Ware parallel an
die Regalwand heranzufahren, dabei darf der Abstand zwischen dem
Seitenschubgerät und der zu bestückenden Regalwand max. 15 cm
betragen. ·
Transport und Lastenaufnahme mit dem
Seitenschubgerät darf nur im arretierten Zustand mit den Gabelzinken von
Schubstange, Klinke und Verriegelung erfolgen. ·
Das montierte Seitenschubgerät mit
aufgenommener Ware darf zum Bestücken der Regale in den angehobenen
Zustand nur geringfügig verfahren werden. ·
Der Aufenthalt unter der angehobenen
Last ist verboten. ·
Das Seitenschubgerät nicht
über die zulässige Tragfähigkeit hinaus belasten (max. 120 kg) ·
Im Hebebereich dürfen sich keine
Hindernisse befinden: z.B. Lichtleisten, Sprinklerrohre. ·
Senkvorgang des Lastaufnahmemittels
(Gabel) durch den Bediener des Mitgängerflurförderzeuges
erst einleiten, wenn der Bediener des Seitenschubgerätes das Einrasten
des Gabelwagens in die Klinke nach abgeschlossenem Einstapeln mitgeteilt hat Nach Beendigung
der Arbeiten: ·
Mitgängerflurförderzeug
und/oder das Seitenschubgerät nicht auf Fluchtwegen und vor
Notausgängen abstellen ·
Mitgängerflurförderzeug
und/oder das Seitenschubgerät nicht als Hindernis in Verkehrswegen und
nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum abstellen ·
Mitgängerflurförderzeug
vor unbefugter Benutzung sichern durch Schlüssel
abziehen |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei Mängeln, die die Sicherheit
beeinträchtigen, z.B. Beschädigungen an der
Regaleinrichtung (Boden, Träger),
Arbeitsmittel sofort stillsetzen, Gefahrenstelle absichern und den Vorgesetzten |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/
Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
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6. Instandhaltung /
Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Mängel nur von autorisierter
Fachfirma beseitigen lassen ·
Mitgängerflurförderzeuge
und das Seitenschubgerät sind nach DGUV Vorschrift 68 (alt: BGV D 27) in
Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu
prüfen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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